Gemeingebrauch

Am Hauptübergang zum Strand in Trassenheide haben sie ein Häuschen aufgestellt, an dem Eintritt kassiert wird. Die Frau im Häuschen spricht alle Leute an, die einfach vorbeigehen wollen. Wir drehen also um und gehen die Promenade weiter, zum nächsten Strandübergang, nur um dort einem mobilen Mitarbeiter der Kurverwaltung in die Arme zu laufen.

– Haben Sie eine Kurkarte?
– Noch nicht, sage ich. Aber gleich!
– Vier Personen mal zwei fünfzig, das macht dann zehn Euro, sagt er.
– Wir wollen nur kurz an den Strand, sage ich, aber mir ist schon klar, dass das nichts nützen wird.
– Trotzdem, sagt er, und dann, als ob er uns trösten wolle: Die Karten gelten auch den ganzen Tag, auf der ganzen Insel.
– Das glaube ich aber nicht, sage ich mit so viel Bestimmtheit, dass er stutzt und mich fragt, woher ich das denn wisse.
– Ich mache das beruflich, antworte ich etwas vage, aber natürlich habe jede Gemeinde ihre eigene Kurkarte, das sei ja das Verrückte, wenn man nur am Strand langlaufen wolle, so wie wir, müsse man in jedem Ort neu bezahlen.
– Das stimmt schon, aber es gibt so eine Art Abkommen zwischen den Gemeinden, die Kurkarten gegenseitig anzuerkennen, sozusagen inoffiziell, sagt der Mitarbeiter. Auch wenn das eigentlich nicht geht.

Inzwischen habe ich bezahlt. Kurz denke ich darüber nach, ob ich unser Gespräch mit einem Zitat der Landesverfassung fortsetzen sollte: Land, Gemeinden und Kreise schützen und pflegen die Küste mit den Haff- und Boddengewässern. Der freie Zugang zu ihnen wird gewährleistet. Oder mit dem Wassergesetz: Jedermann darf die Küstengewässer unentgeltlich zum Baden und zum Wasser- und Eissport benutzen und hierzu den Strand betreten. Aber es gibt eigentliches nichts Schlimmeres als Juristen, die sich im Alltag als solche zu erkennen geben. Das will niemand. Außerdem mag ich Trassenheide.

In Zinnowitz dann leider keine Kontrollen.


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